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Höhere Renten ab Juli 2015
30.04.2015. Jedes Jahr zum 01. Juli muss die Bundesregierung auf der Grundlage des Rentengesetzes darüber entscheiden, ob bzw. in welchem Umfang die gesetzlichen Renten angehoben werden.
Da diese Entscheidung maßgeblich von der Entwicklung der Löhne in den vergangenen Jahren abhängt und da die Lohnentwicklung aufgrund der guten Konjunktur positiv verlaufen ist, bekommen auch die Rentner mehr Geld.
In den alten Bundesländern steigen die Renten um 2,1 Prozent und in den neuen Bundesländern sogar um 2,5 Prozent: Bundesregierung: Altersbezüge. Höhere Renten ab Juli, Pressemeldung vom 29.04.2015.
- Alle Jahre wieder - Anpassung der gesetzlichen Renten
- Veränderungen der Renten in den vergangenen Jahren
- Der aktuelle Rentenwert 2015/16
Alle Jahre wieder - Anpassung der gesetzlichen Renten
Der aktuelle Rentenwert ist die Rente, die ein durchschnittlich verdienender Arbeitnehmer für ein Jahr Beitragszahlung bekommt. Er beträgt derzeit 28,61 EUR in den alten und 26,39 EUR in den neuen Bundesländern.
Nach § 68 Abs.1 Satz 3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) wird der aktuelle Rentenwert jeweils zum 01. Juli eines jeden Jahres neu berechnet, und zwar gemäß der sog. Rentenformel bzw. Rentenanpassungsformel. Diese Formel beruht in erster Linie auf der Veränderung der Bruttolöhne bzw. Bruttogehälter, die zwischen dem vorvergangen Kalenderjahr und dem Vorjahr stattgefunden hat. Die aktuelle Anpassung des Rentenwertes zum 01.07.2015 basiert daher im Wesentlichen darauf, dass die Löhne und Gehälter im Jahr 2014 höher waren als im Jahr 2013.
Neben der Lohnentwicklung spielen auch
- die Belastung der Beitragszahler mit (privaten) Vorsorgeleistungen (sog. "Riesterfaktor"), sowie
- das Verhältnis von Rentnern und Beitragszahlern und die Beitragssatzentwicklung (sog. Nachhaltigkeitsfaktor)
für die laufenden Rentenanpassung eine Rolle, d.h. diese beiden Faktoren sind Teil der Rentenformel. Diese zwei Faktoren, die 2001 (Riesterfaktor) bzw. 2004 (Nachhaltigkeitsfaktor) in die Rentenformel eingefügt wurden, sollen die laufenden Rentenerhöhungen vermindern.
Nach § 69 Abs.1 SGB VI hat die Bundesregierung die Aufgabe, den aktuellen Rentenwert zum 01. Juli mit Zustimmung des Bundesrats durch eine Rechtsverordnung festzusetzen.
Veränderungen der Renten in den vergangenen Jahren
In den vergangenen Jahren gab es für die Bezieher gesetzlicher Renten einige Nullrunden, so in den drei Jahren von 2004 bis 2006 und in 2010. In den letzten fünf Jahren, d.h. von 2011 bis 2015, wurden die Renten dagegen stets erhöht, wenn auch teilweise in sehr geringem Umfang und mit teilweise großen Unterschieden zwischen West und Ost (Deutsche Rentenversicherung, Rentenanpassung 2015).
So betrug die Rentenerhöhung zum Juli 2013 in den alten Bundesländern nur 0,25 Prozent, wohingegen sie in den neuen Bundesländern satte 3,29 Prozent ausmachte.
Dieser Unterschied zwischen Ost und West spiegelt den Nachholbedarf im Osten wider und ist daher rechtens, denn für die alten und die neuen Bundesländer wird die Lohnentwicklung getrennt ermittelt. Rechtlich zulässig ist auch die ziemlich geringe Rentenerhöhung im Jahre 2013 um nur 0,25 Prozent im Westen, so das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 06.08.2014, L 2 R 306/14).
Der aktuelle Rentenwert 2015/16
Die gesetzlichen Renten werden zum 01.07.2015 in den alten Bundesländern um 2,1 Prozent und in den neuen Bundesländern um 2,5 Prozent angehoben.
Damit erhöht sich der aktuelle Rentenwert in den alten Bundesländern von derzeit 28,61 EUR auf 29,21 EUR. In den neuen Bundesländern steigt der Rentenwert von derzeit 26,39 EUR auf 27,05 EUR.
Infolgedessen vermindern sich die Unterschiede zwischen den Renten im Westen und im Osten weiter: Der aktuelle Rentenwert in den neuen Bundesländern beträgt ab Juli 2015 immerhin 92,6 Prozent des Westwertes; bislang waren es 92,2 Prozent.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Bundesregierung: Altersbezüge. Höhere Renten ab Juli, Pressemeldung vom 29.04.2015
- Deutsche Rentenversicherung, Rentenanpassung 2015
- Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06.08.2014, L 2 R 306/14
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitslosengeld I
- Handbuch Arbeitsrecht: Sozialversicherungsbeitrag, SV-Beitrag
- Handbuch Arbeitsrecht: Sozialversicherungsmeldungen
- Arbeitsrecht aktuell: 14/062 Rentenreform 2014
- Arbeitsrecht aktuell: 13/001 Gesetzesänderungen zum Januar 2013
Letzte Überarbeitung: 13. November 2020
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
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