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11/209a Gesetzliche Frauenquote in DAX-Unternehmen
Die Vorschläge der 30 DAX-Unternehmen
Am Montag letzter Woche traten die 30 Unternehmen, die im Deutschen Akteienindex (DAX) gelistet werden, mit einem gemeinsamen Positionspapier an die Öffentlichkeit und versprachen, mehr Frauen in Führungspositionen bringen zu wollen („Frauen in Führungspositionen“ Status quo und Zielsetzungen der 30 DAX-Unternehmen). Eine gesetzliche Frauenquote lehnen die Unternehmen aber ab. Vielmehr wollen sie Frauen auf jeweils unterschiedliche Weisen nach oben bringen, wobei die DAX-Unternehmen sehr verschiedene Zielgrößen nennen.
So will z.B. die Allianz „30 % Frauen in Führungspositionen in Deutschland bis Ende 2015“ erreichen. Beiersdorf hat sich eine „Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen (Leitende Angestellte) auf 25-30 % bis Ende 2020“ vorgenommen. Die Deutsche Post verspricht, ab sofort „25-30 % aller Vakanzen im oberen, mittleren und unteren Management“ mit Frauen zu besetzen, und E.on hat sich das Ziel gesetzt, in Deutschland bis Ende 2016 14 % der „oberen Hierarchieebenen“ mit Frauen zu besetzen. Diese Aufzählung könnte man fortsetzen: Jedes DAX-Unternehmen verfolgt seine eigenen Ziele.
Angesichts dieses bunten Straußes an Zielvorgaben und Zeiträumen für die Zielerreichung wäre es schön, wenn man wenigstens in qualitativer Hinsicht einig wäre, d.h. wenn klar wären, welche Führungsebenen es eigentlich sind, die man künftig verstärkt mit Frauen besetzen möchte. Auch hier herrscht ein buntes Durcheinander: Führungsposition ist nicht gleich Führungsposition. Wenn z.B. die Post Frauen bei der Stellenbesetzung im unteren, mittleren und oberen Management verstärkt berücksichtigen will, heißt das noch gar nichts für das Top-Management, d.h. den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Und man weiß auch nicht, welche der „Management“-Segmente bei der Post mit den Stellen vergleichbar sind, die andere DAX-Unternehmen als „Führungspositionen“ (Allianz) oder als „obere Hierarchieebenen“ (E.on) bezeichnen. Hier wäre es sinnvoll gewesen, wenn sich die DAX-Unternehmen zumindest auf eine einheitliche Sprachregelung verständigt hätten. Dann könnte man die selbstgesteckten Ziele der Unternehmen besser miteinander vergleichen.
Von der Leyen macht sich für eine gesetzliche Frauenquote stark
Angesichts dieser „Ziele“ der DAX-Unternehmen hatte es Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) leicht, den Finger auf zwei wunde Stellen zu legen: Erstens vermeiden es alle DAX-Unternehmen sorgfältig, sich ausdrücklich dazu zu verpflichten, den Frauenanteil auch und vor allem in ihrem Top-Management, d.h. im Vorstand und im Aufsichtsrat zu erhöhen.
Immerhin verspricht VW, bis Ende 2010 11 % der „oberen Führungsebene“, 12 % der „mittleren Führungsebene“ und 15 % der „unteren Führungsebene“ mit Frauen zu besetzen (wobei allerdings auch hier nicht klar gesagt wird, was zur „oberen Führungsebene“ gehört). Und zweitens ist das Wirrwarr von Zielen und Zeiträumen für die Zielerreichung schlicht eine Zumutung.
Wer sich ernsthaft vornimmt, mehr Führungspositionen mit Frauen zu besetzen, sollte sich zuerst einmal um eine saubere Beschreibung der Ist-Zustandes und um eine Vereinheitlichung der Zielvorgaben kümmern, damit „nicht Äpfel und Birnen und Mandarinen miteinander verglichen werden“, so die berechtigte Kritik von der Leyens (n-tv.de, 17.10.2011: Dax-Unternehmen bleiben unklar. Mehr Frauen - keine Quote).
Von der Leyen forderte daher erneut die gesetzliche Festlegung einer Frauenquote für die Vorstände und Aufsichtsräte der 30 DAX-Unternehmen. Konkret sollen 30 Prozent dieser Positionen bis 2018 mit Frauen besetzt sein, so die Ministerin am 17.10.2011 im Morgenmagazin von ARD und ZDF (morgenpost.de, 17.10.2011, Dax-Unternehmen lehnen feste Frauenquote ab).
Denn der derzeitige Anteil von unter vier Prozent sei im 21. Jahrhundert „einfach unterirdisch“, so von der Leyen. Mit dieser Forderung steht sie allerdings in der Bundesregierung alleine da. Ihre Kabinettskolleginnen Kristina Schröder (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - CDU) und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Justiz - FDP) lehnen diese Forderung ab.
Alternativen?
Obwohl die von den DAX-Unternehmen vorgestellten Gleichstellungsziele sehr nebulös sind (und es vielleicht auch sein sollen), sind die in dem Papier vom 17.10.2011 enthaltenen Zahlen in einem Punkt klar:
Der Anteil der Frauen an der gesamten Belegschaft ist sehr unterschiedlich und bei den Handelsunternehmen, bei Banken und Versicherungen wesentlich höher als bei Automobilherstellern, Stahlunternehmen und bei Technikanbietern.
Das könnte auch bei der gleichstellungspolitischen Bewertung einen Unterschied machen: Denn dass in Vorständen und Aufsichtsräten praktisch keine Frauen vertreten sind, ist bei Unternehmen mit einem hohen Frauenanteil an der Gesamtbelegschaft wie der Commerzbank (50 %), der Metro (61,2 %) oder der Münchner Rück (50 %) noch weniger verständlich als bei Unternehmen mit einem von vornherein sehr kleinen Frauenanteil an der Gesamtbelegschaft wie z.B. bei BMW (13,1 %), Daimler (14,2 %), K + S (10 %) oder bei MAN (11,5).
Von daher könnte man auch daran denken, den DAX-Unternehmen keine für alle Unternehmen gleiche gesetzliche Frauenquote für ihre Vorstände und/oder Aufsichtsräte vorzuschreiben, sondern eine Quote, die innerhalb einer Toleranz von fünf oder zehn Prozentpunkten dem Frauenanteil an der Gesamtbelegschaft entspricht. Dann müssten Dienstleistungsunternehmen künftig deutlich mehr Frauen in ihr Top-Management aufnehmen als z.B. Automobilhersteller, aber dazu wären sie auch angesichts ihrer ohnehin „weiblicheren“ Gesamtbelegschaft besser in der Lage.
Eine am Geschlechterverhältnis der Gesamtbelegschaft orientierte Frauenquote im Management hätte auch den Vorteil, auf die Antidiskriminierungsrechtsprechung aufbauen zu können.
Denn hier ist anerkannt, dass die Unterrepräsentation von Frauen im Management unter bestimmten Umständen ein Indiz für eine Diskriminierung beim beruflichen Aufstieg sein kann.
In diesem Sinne hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (Urteil vom 22.07.2010, 8 AZR 1012/08), dabei allerdings auch deutlich gemacht, dass es nach der derzeitigen Gesetzeslage auf einen Vergleich der Frauenquoten in konkreten Hierarchieebenen ankommt (wir berichteten in: Arbeitsrecht aktuell: 11/036 Frauenquote im Management).
Nähere Informationen finden Sie hier:
- „Frauen in Führungspositionen“ Status quo und Zielsetzungen der 30 DAX-Unternehmen
- n-tv.de, 17.10.2011: Dax-Unternehmen bleiben unklar. Mehr Frauen - keine Quote
- morgenpost.de, 17.10.2011, Dax-Unternehmen lehnen feste Frauenquote ab
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.07.2010, 8 AZR 1012/08
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Geschlecht
- Arbeitsrecht aktuell: 20/079 Auch männliche Lehrkräfte können Mädchen im Sport unterrichten
- Arbeitsrecht aktuell: 19/147 Diskriminierung männlicher Bewerber im Schuldienst?
- Arbeitsrecht aktuell: 14/330 Diskriminierung von Frauen bei der Bewerbung
- Arbeitsrecht aktuell: 11/036 Frauenquote im Management
Letzte Überarbeitung: 16. November 2020
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