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Reform des Besoldungsrechts
30.10.2019. Mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) wird das Besoldungsrecht der aktiven Beamten geändert. Zudem werden die Pensionen, d.h. das Versorgungsrecht, und das Umzugskostenrecht reformiert.
Konkret sieht das Gesetzespaket Verbesserungen bzw. Erhöhungen von Stellenzulagen vor sowie stärkere finanzielle Anreize für die Personalgewinnung und Personalbindung. Ist eine Stelle dringend zu besetzen oder soll eine drohende Abwanderung verhindert werden, können künftig (nicht ruhegehaltsfähige) Prämien gewährt werden (§ 43 Bundesbesoldungsgesetz - neue Fassung).
Auch die Auslandsbesoldung wird geändert. Hier ist eine Erhöhung des Auslandszuschlags vorgesehen, mit der die Ehegatten von im Ausland tätigen Bediensteten eine bessere Altersabsicherung erhalten sollen (§ 53 Abs.6 Bundesbesoldungsgesetz - neue Fassung). Neu geregelt wurden auch Zuschläge für den Auslandseinsatz im Rahmen humanitärer Maßnahmen (§ 56 Bundesbesoldungsgesetz - neue Fassung).
Für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung gibt es eine pauschale Zusatzzahlung, wenn ihnen keine Freistellung vom Dienst gewährt werden kann (§ 50a Bundesbesoldungsgesetz - neue Fassung). In besonderen Fällen können Beamte und Soldaten Prämien für besondere Einsatzbereitschaft erhalten (§ 42b Bundesbesoldungsgesetz - neue Fassung).
Um den öffentlichen Dienst für junge Leute attraktiver zu machen, werden die Bezüge für bestimmte Anwärtergruppen und für Einsteiger erhöht (§§ 62, 63 Bundesbesoldungsgesetz - neue Fassung).
Schließlich wird auch das Recht der Beamtenversorgung geändert. Hier gelten künftig die rentenrechtlichen Vorschriften über die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden.
Die zu erwartenden Mehrausgaben betragen laut Gesetzentwurf (S.2) im Zeitraum von 2020 bis 2022 auf 410,9 Mio. EUR. Ab dem 2023 entstehen voraussichtlich Mehrausgaben von 149,7 Mio. EUR pro Jahr.
Anlass für das Reformpakets ist laut Bundesregierung der demografische Wandel und die Digitalisierung. Folgen dieser Prozesse sind ein spürbarer Fachkräftemangel, zunehmend viele Auslandseinsätze der Bundeswehr und der Bundespolizei sowie die Notwendigkeit, für IT-Sicherheit zu sorgen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz - BesStMG), Gesetzentwurf der Bundesregierung, vom 23.09.2019, Bundestag Drucks. 19/13396
- Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 24.10.2019: Bundestag beschließt moderneres Besoldungsrecht
- Handbuch Arbeitsrecht: Lohn und Gehalt
Letzte Überarbeitung: 28. September 2021
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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