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20/096a Pflichtverletzungen bei der Rückgabe eines Dienstwagens
30.09.2020. Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen, treffen den Arbeitnehmer arbeitsvertragliche Nebenpflichten. Gibt der Arbeitnehmer den Dienstwagen nicht im vereinbarten Zustand zurück, stellt dies eine Pflichtverletzung dar.
Jedoch rechtfertigt dies allein noch keine fristlose Kündigung. Zunächst ist eine Abmahnung notwendig, andernfalls ist eine fristlose Kündigung unverhältnismäßig: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 07.08.2020, 4 Sa 122/20.
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 20|2020 LAG Köln: Unwirksame fristlose Kündigung wegen Rückgabe eines verschmutzten und beschädigten Dienstwagens.
Letzte Überarbeitung: 16. November 2021
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