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Hes­si­sches LAG, Ur­teil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

   
Schlagworte: Mitbestimmung, Betriebsvereinbarung, Mitarbeitergespräch
   
Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 16 Sa 1134/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 06.02.2012
   
Leitsätze: 1.Bei der Einführung von Mitarbeiterjahresgesprächen handelt es sich um eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.

2.Die Mitbestimmung ist nicht nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG ausgeschlossen. Eine gesetzliche oder tarifliche Regelung in Bezug auf Mitarbeiterjahresgespräche besteht nicht.

3.Die von den Betriebspartnern abgeschlossene Betriebsvereinbarung über Mitarbeiterjahresgespräche verstößt nicht gegen Art. 5 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Wetzlar, Urteil vom 25.05.2011, 2 Ca 186/10
   

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