HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

Hes­si­sches LAG, Ur­teil vom 24.10.2011, 7 Sa 399/11

   
Schlagworte: Teilzeit, Teilzeitantrag
   
Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 Sa 399/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 24.10.2011
   
Leitsätze: Stellt ein Arbeitnehmer, nachdem er vom Arbeitsgericht im Rahmen der Güteverhandlung über ein Teilzeitbegehren i. S. d. § 8 TzBfG darauf hingewiesen wurde, dass sein befristeter Wunsch unzulässig sein dürfte, einen neuen unbefristeten Antrag, so steht diesem die Ausschlussfrist des § 8 Abs. 6 TzBfG nicht entgegen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Offenbach, Urteil vom 01.02.2011, 6 Ca 320/10
   

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 


zum ganzen Urteil 7 Sa 399/11