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LAG Hamm, Ur­teil vom 01.12.2011, 8 Sa 1245/11

   
Schlagworte: Betriebliche Übung, AGB, Freiwilligkeitsvorbehalt
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Hamm
Aktenzeichen: 8 Sa 1245/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 01.12.2011
   
Leitsätze:

1. Entgegen im Schrifttum erhobener Bedenken kann die Entstehung einer betrieblichen Übung durch einen salvatorischen Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag verhindert werden. Einer jeweiligen Erneuerung des Vorbehalts anlässlich der Zahlung bedarf es nicht.

2. Eine arbeitsvertragliche Klausel, nach welcher die Zahlung eines Weihnachtsgeldes "von z. Zt. 55% der Monatsvergütung" unter Ausschluss von Rechtsansprüchen für die Zukunft erfolgt, ist trotz Erwähnung von Berechnungsgrundlagen und Kürzungsregeln bei Fehlzeiten ausreichend transparent, da letztere erkennbar allein für den Fall zur Geltung kommen, dass sich der Arbeitgeber zur Leistung entschließt und so allein eine Selbstbindung hinsichtlich der Gleichbehandlung der Beschäftigten begründet.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Iserlohn, Urteil vom 7.06.2011, 2 Ca 174/11
   

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