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LAG Ba­den-Würt­tem­berg, Ur­teil vom 09.09.2011, 17 Sa 16/11

   
Schlagworte: Betriebsrat
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Aktenzeichen: 17 Sa 16/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 09.09.2011
   
Leitsätze: Die heimliche Übertragung einer Betriebsratssitzung durch ein Betriebsratsmitglied an Dritte stellt sowohl eine Amtspflicht- als auch eine Vertragspflichtverletzung dar und ist grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darzustellen. Dies gilt auch, wenn die Kündigung nur auf dem dringenden Verdacht der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gestützt wird. Im Rahmen der Interessenabwägung kann unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls in diesem Fall jedoch eine Abmahnung als angemessene Maßnahme ausreichend sein
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 26.01.2011, 28 Ca 7333/10
   

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