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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 16.02.2011, 4 Sa 2132/10

   
Schlagworte: E-Mail
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 4 Sa 2132/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 16.02.2011
   
Leitsätze: 1. Ein Arbeitgeber wird nicht allein dadurch zum Dienstanbieter i. S. d. Telekommunikationsgesetzes, dass er seinen Beschäftigten gestattet, einen dienstlichen E-Mail-Account auch privat zu nutzen.(Rn.36) 2. Belassen die Beschäftigten bei Nutzung des Arbeitsplatzrechners die eingehenden E-Mails im Posteingang bzw. die versendeten im Postausgang, so unterliegt der Zugriff des Arbeitgebers auf diese Daten nicht den rechtlichen Beschränkungen des Fernmeldegeheimnisses.(Rn.40)
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 17.08.2010, 36 Ca 235/10
   

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