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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Rhein­land-Pfalz, Ur­teil vom 20.07.2011, 7 Sa 622/10

   
Schlagworte: Überstunden, Arbeitszeitkonto
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen: 7 Sa 622/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 20.07.2011
   
Leitsätze: Allein die Leistung von Überstunden, die nicht laufend vergütet werden, begründet noch nicht die Annahme, die Parteien hätten sich über die Führung eines Arbeitszeit-Kontos geeinigt.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Koblenz, Urteil vom 23.07.2010, 2 Ca 26/10
   

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