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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Be­schluss vom 10.10.2007, 7 ABR 61/06

   
Schlagworte: Leitender Angestellter, Chefarzt
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 ABR 61/06
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 10.10.2007
   
Leitsätze:
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Hagen, Beschluss vom 26.07.2005, 5 BV 41/04
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 7.07.2006, 10 (13) TaBV 165/05
   

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030 / 26 39 620
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Nina Wesemann
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wesemann@hensche.de

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