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BAG, Ur­teil vom 13.06.2002, 2 AZR 234/01

   
Schlagworte: Kündigung: Verhaltensbedingt, Stasi-Kontakte, Fragerecht
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 234/01
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 13.06.2002
   
Leitsätze:

1. Die Falschbeantwortung einer Frage des Arbeitgebers nach früheren "Stasi-Kontakten" kann eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.

2. Das Fragerecht ist allerdings beschränkt durch das betriebliche Interesse und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Damit der Arbeitnehmer die Zulässigkeit der Frage beurteilen kann, muß sie so konkret formuliert sein, daß der Arbeitnehmer zweifelsfrei erkennen kann, wonach gefragt wird.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 12.04.2000, 3 Ca 4726/99
Landesarbeitsgericht Brandenburg, Urteil vom 16.11.2000, 3 Sa 398/00
   

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