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BAG, Ur­teil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10

   
Schlagworte: Urlaubsabgeltung, Ausschlussfrist
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 9 AZR 399/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 13.12.2011
   
Leitsätze: Der vom Gerichtshof der Europäischen Union aufgestellte Rechtssatz, dass die Dauer des Übertragungszeitraums, innerhalb dessen der Urlaubsanspruch bei durchgängiger Arbeitsunfähigkeit nicht verfallen kann, die Dauer des Bezugszeitraums deutlich übersteigen muss, ist auf die Mindestlänge einer tariflichen Ausschlussfrist für die Geltendmachung des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung nicht übertragbar. Solche Ausschlussfristen können deutlich kürzer als ein Jahr sein.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Fulda, Urteil vom 13.11.2009, 1 Ca 431/09
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21.04.2010, 6 Sa 1944/09
   

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