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BAG, Ur­teil vom 18.04.2007, 4 AZR 652/05

   
Schlagworte: Gleichstellungsabrede, Tarifvertrag
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 4 AZR 652/05
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 18.04.2007
   
Leitsätze:
  1. Eine einzelvertraglich vereinbarte dynamische Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag ist jedenfalls dann, wenn eine Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den im Arbeitsvertrag genannten Tarifvertrag nicht in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist, eine konstitutive Verweisungsklausel, die durch einen Verbandsaustritt des Arbeitgebers oder einen sonstigen Wegfall seiner Tarifgebundenheit nicht berührt wird ("unbedingte zeitdynamische Verweisung").
  2. Ist die Klausel jedoch vor dem 1. Januar 2002 vereinbart worden, ist sie aus Gründen des Vertrauensschutzes wie eine sog. "Gleichstellungsabrede" im Sinne der früheren Senatsrechtsprechung auszulegen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Hannover Landesarbeitsgericht Niedersachsen
   

zum Ur­teils­kom­men­tar:
07/10 Bun­des­ar­beits­ge­richt ver­ab­schie­det „Gleich­stel­lungs­ab­re­de“

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