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BAG, Be­schluss vom 07.02.2012, 1 ABR 63/10

   
Schlagworte: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Parkplatz
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 1 ABR 63/10
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 07.02.2012
   
Leitsätze: Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei der Festlegung der Nutzungsbedingungen von Parkflächen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern für das Abstellen ihrer Privat-Pkw zur Verfügung stellt, mitzubestimmen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Beschluss vom 26.11.2009, 10 BV 176/09
Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 12.05.2010, 8 TaBV 4/10
   

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