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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Rhein­land-Pfalz, Be­schluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

   
Schlagworte: Geschäftsführer
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen: 11 Ta 230/11
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 08.12.2011
   
Leitsätze:
Vorinstanzen: Arbeitsgerichts Mainz, Beschluss vom 21.07.2011, 5 Ca 347/11
   

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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
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Nina Wesemann
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Fachanwältin für Arbeitsrecht

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040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

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