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LAG Mün­chen, Ur­teil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

   
Schlagworte: Auflösungsantrag, Kündigung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht München
Aktenzeichen: 3 Sa 1187/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 13.10.2011
   
Leitsätze: 1. Es besteht keine materiellrechtliche oder prozessuale Pflicht oder Obliegenheit des Arbeitnehmer zur Annahme eines Fortsetzungsangebots, das in einer Erklärung des Arbeitgebers enthalten ist, die Kündigung sie gegenstandslos, aus ihr würden keinerlei Rechtsfolgen abgeleitet. Auf die Verletzung der Pflicht zur Erklärung über ein solches Fortsetzungsangebot kann somit eine erneute Kündigung nicht gestützt werden.

2. Der Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes stellt für sich genommen keinen Grund für einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG dar.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht München, Urteil vom 18.09.2008, 23 Ca 6803/06
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 10.02.2009, 8 Sa 892/08
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.11.2010, 2 AZR 323/09
   

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