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EuGH, Ur­teil vom 13.01.2010, C-229/08 - Wolf

   
Schlagworte: Altersdiskriminierung, Diskriminierung: Alter, Einstellungshöchstalter
   
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-229/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 13.01.2010
   
Leitsätze:

Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist dahin auszulegen, dass er einer innerstaatlichen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, die das Höchstalter für die Einstellung in die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes auf 30 Jahre festlegt, nicht entgegensteht.

Vorinstanzen: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.04.2008, 9 E 3856/07
   

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