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EuGH, Ur­teil vom 06.12.2007, C-300/06 - Voß

   
Schlagworte: Mehrarbeitsvergütung, Beamter, Beamter: Teilzeit, Diskriminierung: Geschlecht
   
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-300/06
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 06.12.2007
   
Leitsätze:

Sozialpolitik – Männliche und weibliche Arbeitnehmer – Gleiches Entgelt

(Art. 141 EG)

Art. 141 EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung der Beamtenbesoldung entgegensteht, nach der zum einen sowohl die von vollzeitbeschäftigten Beamten geleistete Mehrarbeit als auch die von teilzeitbeschäftigten Beamten geleistete Mehrarbeit als Arbeit definiert wird, die von den Beamten über ihre individuelle Arbeitszeit hinaus geleistet wird, und zum anderen diese Mehrarbeit zu einem geringeren Satz vergütet wird als dem Stundensatz, der auf die innerhalb der individuellen Arbeitszeit geleistete Arbeit entfällt, so dass teilzeitbeschäftigte Beamte für die Arbeit, die sie über ihre individuelle Arbeitszeit hinaus bis zu der Stundenzahl leisten, die ein vollzeitbeschäftigter Beamter im Rahmen seiner Arbeitszeit erbringen muss, schlechter vergütet werden als vollzeitbeschäftigte Beamte, sofern

– von allen Beschäftigten, für die diese Regelung gilt, ein erheblich höherer Prozentsatz weiblicher als männlicher Beschäftigter betroffen ist

und

– die Ungleichbehandlung nicht durch Faktoren sachlich gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben.

(vgl. Randnr. 44 und Tenor)

Vorinstanzen: Bundesverwaltungsgericht, Vorlagebeschluss vom 11.O5.2006, 2 C 8.05
   

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