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EuGH, Ur­teil vom 26.09.2013, C-476/11 - HK Dan­mark

   
Schlagworte: Diskriminierung: Alter, Betriebliche Altersversorgung
   
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-476/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 26.09.2013
   
Leitsätze: Das in Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte und durch die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, insbesondere deren Art. 2 und 6 Abs. 2, konkretisierte Verbot der Diskriminierung wegen des Alters ist dahin auszulegen, dass es einer betrieblichen Altersvorsorge, bei der ein Arbeitgeber als Teil des Entgelts altersabgestufte Rentenversicherungsbeiträge zahlt, dann nicht entgegensteht, wenn die sich daraus ergebende Ungleichbehandlung wegen des Alters zur Erreichung eines legitimen Ziels angemessen und erforderlich ist, was vom nationalen Gericht zu prüfen ist.
Vorinstanzen:
   

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