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LAG Schles­wig-Hol­stein, Ur­teil vom 06.12.2011, 1 Sa 13 a/11

   
Schlagworte: AGB, Provision
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen: 1 Sa 13 a/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 06.12.2011
   
Leitsätze:

1. Auch ohne ausdrückliche Regelung ist der Empfänger zur Rückzahlung nicht verdienter Vorschüsse verpflichtet.

2. Die Rückzahlungsvereinbarung unterliegt nur einer Transparenz-, aber keiner AGB-Kontrolle, da sie nicht von gesetzlichen Regelungen abweicht.

3. Ein nachvertraglicher Provisionsanspruch des angestellten Immobilienmaklers nach § 87 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB setzt voraus, dass ein konkretes Geschäft durch den Arbeitnehmer vermittelt worden ist. Die bloße Akquise eines Alleinauftrags für die Vermittlung einer Immobilie reicht hierfür nicht aus.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Elmshorn, Urteil vom 20.10.2010, 4 Ca 866 b/10
   

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