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LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 21.09.2011, 12 Sa 964/11

   
Schlagworte: Insolvenz, Änderungskündigung, Arbeitsvertrag, Lohn und Gehalt
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 12 Sa 964/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 21.09.2011
   
Leitsätze: Der Arbeitnehmer, der sich in Verbraucherinsolvenz befindet, darf ohne Zustimmung des Treuhänders das in einer Änderungskündigung enthaltene Angebot seines Arbeitgebers zur Absenkung von Arbeitszeit und Arbeitsvergütung annehmen, auch wenn sich dadurch der pfändbare Teil seines Arbeitseinkommens verringert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Änderung der Vergütung als Folge der Neubestimmung des Synallagmas des Arbeitsverhältnisses darstellt.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 13.07.2011, 6 Ca 1302/11
Nachgehend Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2013, 6 AZR 789/11
   

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