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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Ur­teil vom 22.02.2012, 5 AZR 249/11

   
Schlagworte: Annahmeverzug, Weisung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 249/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 22.02.2012
   
Leitsätze:

Der Arbeitnehmer ist an eine Weisung des Arbeitgebers, die nicht aus sonstigen Gründen unwirksam ist, vorläufig gebunden, bis durch ein rechtskräftiges Urteil gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die Unverbindlichkeit der Leistungsbestimmung festgestellt wird.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 19.11.2009, 59 Ca 11435/09
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3.8.2010, 16 Sa 532/10, 16 Sa 637/10, 16 Sa 1405/10
   

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030 / 26 39 620
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