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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

Hes­si­sches LAG, Be­schluss vom 17.11.2016, 8 Ta 456/16

   
Schlagworte: Zeugnis, Kündigungsschutzklage
   
Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 8 Ta 456/16
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 17.11.2016
   
Leitsätze: Ein Vergleich ist mangels Bestimmtheit nicht vollstreckbar, soweit in ihm die Verpflichtung zur Erteilung eines Zeugnisses der Notenstufe "gut" vereinbart worden ist. In diesem Fall kann der Gläubiger aber - soweit ebenfalls Gegenstand des Vergleichs - in der Zwangsvollstreckung die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses unter dem vereinbarten Ausstellungsdatum verlangen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Kassel, Urteil vom 28.06.2016, 6 Ca 70/14
   

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