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Geld statt Urlaub?
28.02.2020. Wenn viel zu tun ist, vor allem am Jahresende, behalten Arbeitnehmer oft einen Teil ihres Jahresurlaubs.
Manchmal kann man den Resturlaub aber auch im nächsten Jahr nicht nehmen, weil die Arbeit es noch immer nicht zulässt oder weil z.B. Kollegen ausfallen.
Dann stellt sich die Frage, ob man sich die offenen Resturlaubstage nicht vielleicht auszahlen lassen könnte.
In diesem Video erfahren Sie, unter welchen Umständen das geht und wann es gesetzlich verboten ist.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Urlaub, Urlaubsanspruch
- Handbuch Arbeitsrecht: Urlaub und Krankheit
- Handbuch Arbeitsrecht: Urlaubsabgeltung
Letzte Überarbeitung: 28. September 2021
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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