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BAG erklärt Rückzahlungsklausel für Vermittlugsprovisionen bei Eigenkündigung für unwirksam

05.07.2023. Ein Servicetechniker, der innerhalb seiner Probezeit kündigte, sollte die von seiner Arbeitgeberin gezahlte Vermittlungsprovision erstatten. So legte es eine Rückzahlungsklausel in seinem Arbeitsvertrag fest.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass die Klausel zur Rückzahlung der Provision unwirksam war, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligte.
Die Arbeitgeberin trägt das unternehmerische Risiko und kann die Kosten nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen: BAG, Urteil vom 20.06.2023, 1 AZR 265/22
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 13|2023 BAG: Erstattung von Vermittlungsprovisionen eines Personaldienstleisters durch den Arbeitnehmer?
Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Handbuch Arbeitsrecht: Rückzahlungsklausel
Letzte Überarbeitung: 6. März 2025
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