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Home-Office, Arbeitsausfall, Infektionsschutz
05.04.2020. Das Coronavirus hat deutschlandweit in vielen Betrieben zu einer plötzlichen Ausnahmesituation geführt.
Besonders betroffen sind Dienstleistungsbetriebe, Gastronomie- und Einzelhandelsgeschäfte, die aufgrund der Öffnungs- und Ausgangsbeschränkungen nicht oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Aber auch viele Industrieunternehmen können nicht wie gewohnt produzieren, da Zulieferer oder Abnehmer in ihrer Tätigkeit behindert sind.
Aktuell wichtige Informationen zum Thema haben wir in Handbuch Arbeitsrecht: Corona und Arbeitsrecht für Sie zusammengestellt, angefangen vom Thema Home-Office und Vergütungssicherung über den betrieblichen Infektionsschutz bis hin zu den aktuellen Neuregelunge zur Kurzarbeit.
Letzte Überarbeitung: 5. November 2021
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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