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Abfindung nach Sozialplan bei Eigenkündigung
13.01.2021. Steht bei größeren Betrieben eine Massenentlassung bevor, kann der Betriebsrat die Ausarbeitung eines Sozialplans verlangen. Dieser mildert die wirtschaftlichen Nachteile der entlassenen Beschäftigten ab.
Teilweise kündigen bei anstehenden Betriebsänderungen Arbeitnehmer von sich aus kündigen, um einer Kündigung zuvorzukommen. Auch diese können dann unter den Sozialplan fallen und einen Anspruch auf Abfindung haben. Jedoch müssen sie dafür beweisen, dass ihre Kündigung von der bevorstehenden Betriebsänderung veranlasst war, so das Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 27.10.2020, 7 Sa 157/20.
Weitere Informationen zu diesem Fall finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 01|2021 LAG Nürnberg: Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Sozialplanabfindung nach Eigenkündigung.
Letzte Überarbeitung: 14. Juni 2021
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
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