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Musterschreiben: Urlaubsbescheinigung
Stichworte: Urlaub, Urlaubsanspruch, Urlaub und Krankheit, Urlaubsabgeltung
Weiterführende Stichworte: Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), Tarifvertrag
Im Folgenden finden Sie ein Musterschreiben „Urlaubsbescheinigung gemäß § 6 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)“. Die Urlaubsbescheinigung soll verhindern, dass Arbeitnehmer, die im Laufe eines Jahres den Arbeitgeber wechseln, mehr Urlaub erhalten, als ihnen insgesamt pro Kalenderjahr zusteht. Die Urlaubsbescheinigung ist vom bisherigen Arbeitgeber auszustellen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen, damit er sie auf Verlangen dem neuen Arbeitgeber vorlegen kann.
Wenn Sie sich an dem Mustertext „Urlaubsbescheinigung“ orientieren möchten oder ihn sinngemäß übernehmen wollen, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen seine Bedeutung als Beispielstext in allen Einzelheiten klar ist. Bedenken Sie bitte, dass Sie mit der Entscheidung für einen bestimmten Mustertext Rechtsfolgen herbeiführen, die in Ihrem konkreten Fall aber vielleicht nicht die richtigen sind. Sollte Ihnen daher irgendetwas unklar sein, lassen Sie sich besser anwaltlich beraten.
Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Formulierungsvorschläge unverbindlich sind, d.h. keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. Wir übernehmen daher keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
_________________________________________
Herrn
Moritz Mustermann
Mustermannstraße 1
11111 Musterstadt
Per Boten / im Hause
Musterstadt, 31.05.2017
Urlaubsbescheinigung gemäß § 6 BUrlG
Herr Max Mustermann, geboren am 01.01.19XX, war in unserem Unternehmen vom 01.01.2010 bis zum 31.05.2017 vollzeitig beschäftigt. Sein kalenderjährlicher Urlaubsanspruch betrug in unserem Unternehmen bei einer Fünftagewoche 25 Tage, d.h. 20 Tage gemäß BUrlG zzgl. fünf Tage tariflicher / arbeitsvertraglicher Mehrurlaub.
Herr Mustermann hat bis zu seinem Ausscheiden am 31.05.2017 von den ihm für 2017 zustehenden 25 Urlaubstagen 15 Tage in Natur erhalten. Die übrigen zehn Urlaubstage wurden abgegolten.
_____________________
(Unterschrift Arbeitgeber)
Der Arbeitnehmer bestätigt, dass ihm eine Ausfertigung dieser Urlaubsbescheinigung ausgehändigt wurde:
_____________________
(Unterschrift Arbeitnehmer)
Letzte Überarbeitung: 16. August 2021
Was können wir für Sie tun?
Wenn es infolge einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags zu Meinungsverschiedenheiten über den Umfang der Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin kommt, beraten und vertreten wir Sie gerne. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für weitere Fragen zu dem Thema Urlaub gerne zur Verfügung.
Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
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Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
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