- -> zur Mobil-Ansicht
- Arbeitsrecht aktuell
- Arbeitsrecht 2023
- Arbeitsrecht 2022
- Arbeitsrecht 2021
- Arbeitsrecht 2020
- Arbeitsrecht 2019
- Arbeitsrecht 2018
- Arbeitsrecht 2017
- Arbeitsrecht 2016
- Arbeitsrecht 2015
- Arbeitsrecht 2014
- Arbeitsrecht 2013
- Arbeitsrecht 2012
- Arbeitsrecht 2011
- Arbeitsrecht 2010
- Arbeitsrecht 2009
- Arbeitsrecht 2008
- Arbeitsrecht 2007
- Arbeitsrecht 2006
- Arbeitsrecht 2005
- Arbeitsrecht 2004
- Arbeitsrecht 2003
- Arbeitsrecht 2002
- Arbeitsrecht 2001
- Tipps und Tricks
- Handbuch Arbeitsrecht
- Gesetze zum Arbeitsrecht
- Urteile zum Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht Muster
- Videos
- Impressum-Generator
- Webinare zum Arbeitsrecht
-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Geschäftsanfall beim Bundesarbeitsgericht zum Jahreswechsel 2012/2013
08.02.2013. Die Zahl der eingehenden Verfahren beim Bundesarbeitsgericht (BAG) ist im Jahre 2012 gegenüber dem Vorjahr wieder einmal gestiegen. Dies ergibt der Jahresbericht des BAG 2012.
Im vergangenen Jahr 2012 sind insgesamt 4.082 Verfahren beim BAG eingegangen. Das ist die bisher höchste Eingangszahl seit Gründung des Gerichts. Gegenüber 2011 entspricht dieser Geschäftsanfall einer Steigerung um 16,2 Prozent.
Im einzelnen waren im Jahre 2012 insgesamt 1.209 Revisionen und Rechtsbeschwerden eingegangen. Im Jahre 2011 waren es dagegen noch deutlich weniger (1.089).
Noch stärker als die Anzahl der eingehenden Revisionen und Rechtsbeschwerden stieg im Jahre 2012 die Zahl der Nichtzulassungsbeschwerden. Mit einer Nichtzulassungsbeschwerde versucht die vor dem Landesarbeitsgericht unterlegene Prozesspartei, den Zugang zum BAG-Verfahren durch einen entsprechenden Zulassungsbeschluss des BAG zu erzwingen, nachdem das LAG zuvor entschieden hat, dass die Angelegenheit zu unbedeutend ist, als dass sie vor dem BAG verhandelt werden könnte.
Nach Mitteilung des BAG waren im Jahre 2012 insgesamt 2.737 Nichtzulassungsbeschwerden eingegangen, nachdem es im Jahr 2011 "nur" 2.180 waren. Dementsprechend sank die (ohnehin geringe) Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden von 8,8 Prozent im vorjahr auf 6,5 Prozent.
Von den durch das BAG entschiedenen Revisionen und Rechtsbeschwerden hatten immerhin 23,5 Prozent Erfolg.
Die Zahl der Ende 2012 noch nicht erledigten Verfahren ist trotz der hohen Eingangszahlen gesunken. Anhängig waren Ende 2012 noch 1.883 Sachen, während der Aktenberg Ende 2011 immerhin 2.099 Angelegenheiten umfasste.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts 2012
- Geschäftslage des Bundesarbeitsgerichts zum 1. Januar 2013 (Pressemitteilung des BAG Nr.8/13 vom 06.02.2013)
- Arbeitsrecht aktuell: 13/012 Die zehn wichtigsten Entscheidungen zum Arbeitsrecht 2012
Letzte Überarbeitung: 18. Dezember 2013
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
Bewertung:
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2024:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de