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Steuerliche Förderung der Unternehmensbeteiligung von Arbeitnehmern verbessert
16.03.2009. Nachdem die gemeinsame Arbeitsgruppe von CDU, CSU und SPD für mehr Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland im April letzten Jahres einen Vorschlag für eine gesetzliche Verbesserung der Mitarbeiterbeteiligung vorgelegt hatte, ist der Bundestag diesen Empfehlungen gefolgt.
Vor einigen Tage wurde ein den Vorschlägen entsprechendes Bundesgesetz beschlossen. Es wird am 01.04.2009 in Kraft treten: Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz), vom 07.03.2009.
Das nunmehr beschlossene Gesetz enthält im wesentlichen drei Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage:
Erstens wird die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in Unternehmensbeteiligung angelegt werden, von bislang 18 % (§ 13 Abs.2 des Fünftes Vermögensbildungsgesetzes) auf 20 % erhöht. Außerdem werden die für eine Förderung maßgeblichen Einkommenshöchstgrenzen von derzeit jährlich 17.900 EUR / 35.800 EUR (Ledige / Verheiratete) auf 20.000 EUR / 40.000 EUR angehoben.
Zweitens wird der steuer- und abgabenrechtliche Höchstbetrag für die Überlassung einer Mitarbeiterbeteiligung an dem Unternehmen des Arbeitgebers von derzeit 135 EUR auf 360 EUR pro Jahr angehoben, falls die Vermögensbeteiligung als freiwillige Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird und von allen Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden kann, deren Arbeitsverhältnis schon mindestens ein Jahr besteht, § 3 Nr.39 Einkommensteuergesetz (EstG) n.F. Die bisherige, in § 19a EstG enthaltene Regelung wird aufgehoben und gilt nur noch für Altfälle, d.h. bei Überlassung der Vermögensbeteiligung vor dem 01.04.2009.
Drittens wird als neue Form der steuerlich begünstigten Arbeitnehmerbeteiligung neben der direkten Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers die Beteiligung über einen speziellen Fonds eingeführt. Dazu wird das Investmentgesetz um einen neuen Abschnitt 7a (§§ 90l bis 90r) erweitert. Diese neue Fondskategorie ist primär durch seine spezielle Zwecksetzung gekennzeichnet. Für ihn gelten besondere Vorschriften über die zulässigen Anlageformen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz), Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 13.10.2008, Bundestag Drucks. 16/10531
- Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 16/10531 und 16/10721 - Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz)
- Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz), vom 07.03.2009, BGBl. I, S.451
Letzte Überarbeitung: 16. November 2020
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