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Diskussionsentwurf für ein modernes einheitliches Arbeitsvertragsgesetz
28.09.2007. Im Auftrag der Bertelsmann Stiftung haben die Kölner Jura-Professoren Martin Henssler und Ulrich Preis einen Diskussionsentwurf für ein einheitliches, vereinfachtes und beschäftigungsförderndes Arbeitsvertragsgesetz erarbeitet und der Öffentlichkeit vorgestellt (Martin Henssler / Ulrich Preis, Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes (ArbVG) (Stand Oktober 2007)).
Seit mehr als hundert Jahren gibt es immer neue Anläufe, das Arbeitsvertragsrecht und damit die Rechtsgrundlage für die heute ca. 30 Millionen Arbeitsverhältnisse in einem einheitlichen Gesetz zusammenzufassen und so zu auszugestalten, dass sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch die der Arbeitgeber angemessen berücksichtigt werden. Das ist bis heute nicht gelungen.
Das deutsche Gesetzesrecht zum Arbeitsvertrag ist daher immer noch lückenhaft, aufgrund einer Vielzahl von Einzelgesetzen zersplittert und aufgrund mangelhafter Gesetzesgrundlage weitgehend von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geprägt. Trotz der herausragenden Bedeutung dieses Rechtsgebietes ist es bisher nie zu einer einheitlichen verständlichen Kodifikation gekommen.
Der vorliegende Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes von Henssler und Preis führt unter Verzicht auf sieben arbeitsrechtliche Sondergesetze und weitere rund 70 Normen in zehn arbeitsrechtlichen „Querschnittsgesetzen“ die zersplitterte Gesetzeslage in einem einzigen Gesetz zusammen.
Der Entwurf hat nach derzeitigem Stand nur 149 Paragraphen und enthält eine knappe und präzise Formulierung der wichtigsten Grundsätze der Rechtsprechung und die Präzisierung von Generalklauseln. Es ist klar strukturiert, da seine Regelungen dem Verlauf eines Arbeitsverhältnisses zeitlich folgen, d.h. die Regelungen beginnen bei der Vertragsanbahnung und enden beim Thema Kündigung und Zeugnis. Aufgrund dieses Gliederungsprinzips wird das Auffinden der jeweils interessierenden Rechtsnormen auch für Nichtjuristen erleichtert.
Inhaltlich berücksichtigt der vorgelegte Entwurf auch dieVorgaben des europäischen Arbeitsrechts sowie die Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht. Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer sind auch im Entwurf enthalten. Erstmals wird auch der Arbeitnehmerbegriff gesetzlich definiert.
Einzelne Vorschriften, die politisch besonders umstritten sind wie die Reichweite des Kündigungsschutzes werden in verschiedenen Versionen angeboten.
Eher zweitrangige Streitfragen werden mit einem eigenen Vorschlag gelöst. So wird z.B. vorgeschlagen, dass Arbeitnehmer Aufhebungsverträge binnen einer Frist von sieben Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen können (Entwurf § 134).
Die Entwurfverfasser haben sich bei der Ausarbeitung von einem mehrstufigen Zielsystem leiten lassen, das als Ziele die Vereinheitlichung, Vereinfachung, Kalkulierbarkeit, Europarechtskonformität, Mittelstands- und Beschäftigungsförderung sowie Zukunftsfähigkeit nennt.
Auf der Webseite der Bertelsmann-Stiftung steht der Fachöffentlichkeit, den Verbänden, der Politik, insbesondere aber auch Arbeitnehmern und Arbeitgebern ein Internetforum zum Meinungsaustausch über den Diskussionsentwurf zur Verfügung.
Auf der Basis der gesammelten Anmerkungen soll der Entwurf weiterentwickelt werden. Das Ziel ist es, möglichst viele Sichtweisen der Gesellschaft in den Entwurf einzubeziehen, um damit die Ausgewogenheit des Entwurfs zu gewährleisten.
Die Chancen des Entwurfes, realisiert zu werden, stehen allerdings nicht gut. Denn obwohl ein einheitliches Gesetzbuch zum Arbeitsvertragsrecht "juristisch machbar" wäre, wäre er politisch zu riskant. Denn welche Partei auch immer sich ein Herz fassen und den Entwurf zum Gesetz machen würde, würde damit in ein politisches Wespennest stechen. Zu gewinnen gibt es für eine so mutige Tat allerdings wenig, denn der Entwurf hat bewusst keine klare arbeitspolitische Stoßrichtung, so dass man sich als Gesetzgeber weder "pro Arbeitnehmer" noch "pro Arbeitgeber" profilieren könnte.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Letzte Überarbeitung: 13. September 2016
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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