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Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt
12.03.2009. Ein aktueller Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zeigt die Besonderheiten des deutschen Arbeitsmarktes im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten der OECD auf.
Der "OECD Beschäftigungsausblich 2008" belegt, dass die Beschäftigungsquote der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter 2007 in Deutschland etwas höher als in den übrigen OECD-Ländern liegt, dass dafür aber auch die Arbeitlosenquote leicht überdurchschnittlich ist.
Obwohl Deutschland eine sehr fortschrittliche Gesetzgebung zur Bekämpfung von Diskriminierungen im Arbeitsleben bescheinigt wird, werden hier weitere Verbesserungen vorgeschlangen: OECD Beschäftigungsausblick 2008. Die deutsche Situation im Vergleich.
- Antidiskriminierungs-Politik in Deutschland seit 2006
- OECD Beschäftigungsausblick 2008: Hohe Erwerbsquote in Deutschland, Handlungsbedarf beim Thema Arbeitslosigkeit und Antidiskriminierung
Antidiskriminierungs-Politik in Deutschland seit 2006
12.03.2009. Seit August 2006 gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), mit dem der Gesetzgeber verschiedene europäische Antidiskriminierungs-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt hat. Das Gesetz dient dem Schutz vor Diskriminierungen unter anderem im Erwerbsleben aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters der der sexuellen Identität.
Das AGG sieht dafür zum einen die Verpflichtung des Arbeitgebers vor, Maßnahmen für einen diskriminierungsfreien Arbeitsplatz zu treffen, es gibt außerdem dem Diskriminierten das einklagbare Recht auf Unterlassung der Diskriminierung und auf Schadensersatz und sieht vereinfachte Beweisregelungen für diskriminierte Beschäftigte vor.
Mit der Frage, inwieweit das AGG wirksam Diskriminierungen verhindern kann, beschäftigt sich eine Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aus dem Jahr 2007, die in dem OECD Beschäftigungsausblick 2008 zusammengefasst ist.
OECD Beschäftigungsausblick 2008: Hohe Erwerbsquote in Deutschland, Handlungsbedarf beim Thema Arbeitslosigkeit und Antidiskriminierung
Die OECD erstellt einmal jährlich eine Studie, die sich mit der Beschäftigungssituation in den OECD-Mitgliedsstaaten befasst. Die vorliegende Studie nimmt dabei neben der allgemeinen Arbeitsmarktsituation auch die Beschäftigungschancen unter den verschiedenen Bevölkerungsgruppen in den Blick.
Zunächst stellt die OECD fest, dass sich die Beschäftigungsquote der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter 2007 in Deutschland erhöht habe und mit 69 Prozent leicht über dem Durchschnitt der OECD-Mitgliedstaaten (67 Prozent) liege. Allerdings entfalle eine großer Teil des Beschäftigungswachstums der letzten Jahre auf Teilzeitarbeitsplätze, Deutschland habe hier mit 22 Prozent aller Beschäftigten einen der höchsten Anteile unter den OECD-Staaten.
Die Arbeitslosenquote liege immer noch zwei Prozent höher als der OECD-Durchschnitt. Deutschland schneide besonders schlecht bei der Langzeitarbeitslosigkeit ab. Mehr als die Hälfte der Arbeitslosen in Deutschland suche bereits seit einem Jahr nach einer Stelle gegenüber 30 Prozent im OECD-Durchschnitt.
In Deutschland hätten unter den Fünfundzwanzig- bis Vierundfüfzigjährigen 15 Prozent weniger Frauen als Männer eine Beschäftigung. Frauen verdienten im Durchschnitt 24 Prozent weniger als Männer, wenn beide einer Vollzeitbeschäftigung nachgingen. Unter den 20 Ländern, für die Daten vorlägen, sei der Lohnabstand zwischen Männern und Frauen in Deutschland damit nach Japan und Korea am stärksten ausgeprägt.
Bei Zwanzig- bis Neunundzwanzigjährigen mit Migrationshintergrund liege die Beschäftigungsquote ebenfalls um etwa 15 Prozentpunkte niedriger als bei der vergleichbaren Gruppe ohne Migrationshintergrund. Dies sei nur knapp zur Hälfte durch Unterschiede im Bildungsniveau zu erklären. Ein weiterer bedeutender Faktor dürfe die Diskriminierung am Arbeitsmarkt sein.
Die OECD kommt zu dem Schluss, obwohl die deutsche Gesetzgebung zur Anti-Diskriminierung zu den fortschrittlichsten im OECD-Bereich gehöre, seien Verbesserungen nötig. Sie schlägt vor, dass wie in anderen Staaten nicht nur einzelne Betroffene gegen eine Diskriminierung klagen können sollten, sondern die Antidiskriminierungsbehörden dazu ermächtigt werden, selbst bei fehlenden individuellen Beschwerden Untersuchungen durchzuführen und bei Diskriminierungsverdacht gegen Unternehmen vorzugehen.
Zudem solle die Antidiskriminierungsstelle autorisiert werden, bei individuellen Beschwerden Ermittlungshilfe zu leisten, weil ohne Zugang zu Unternehmensdaten und –archiven der Beweis, dass eine unterschiedliche Behandlung auf Diskriminierung beruhe, für einen Arbeitnehmer außerordentlich schwer zu führen sei.
Die Studie der OECD zeigt, dass es in Deutschland noch ein erhebliches Maß an Benachteiligung aufgrund des Geschlechts und der Herkunft gibt.
Dabei dürfte die Zahl der Benachteiligten prozentual noch höher liegen, als von der Studie belegt. So vergleicht die Studie nur den Gehaltsunterschied von Männern und Frauen, die Vollzeit arbeiten. Es liegt jedoch nahe, dass die bekannt hohe Anzahl von Frauen in (schlechter bezahlter) Teilzeitbeschäftigung ebenfalls jedenfalls zum Teil auf diskriminierenden Strukturen beruht. Dies mag etwa darauf zurückzuführen sein, dass von Frauen mehr als von Männern erwartet wird, die Kinderbetreuung zu organisieren.
Ähnliches gilt für die Benachteiligung von Migranten. Laut der OECD-Studie ist ihre Benachteiligung zur Hälfte durch Unterschiede im Bildungsniveau zu erklären. Die Studie geht jedoch nicht darauf ein, inwieweit Unterschiede im Bildungsniveau auf eine Benachteiligung durch Bildungseinrichtungen zurückzuführen ist.
Der Vorschlag der OECD, dass nicht nur Individuen sondern auch die Antidiskriminierungsstelle gegen Diskriminierung klagen kann, ist deshalb zu begrüßen.
Denn damit die Betroffenen selber effektiv gegen Diskriminierung vorgehen können, müssen sie zum einen bereit sein und den Mut haben, ein belastendes Klageverfahren gegen ihren Arbeitgeber durchzuführen.
Zum anderen gibt es strukturelle Benachteiligungen, die für den Einzelnen nicht offensichtlich sind und gegen die er deswegen nicht vorgehen kann. Das gilt etwa, soweit Frauen schlechter bezahlt werden, weil sie eher als Männer in allgemein schlecht bezahlten Berufen, z.B. als Friseuse oder Erzieherin, arbeiten. Denn in diesem Fall wird die Einzelne nicht schlechter bezahlt als Männer, die die selbe Tätigkeit verrichten. Die Benachteiligung ergibt sich erst daraus, dass „Frauenberufe“ häufig schlechter vergütet werden und das Vorstoßen von Frauen in „Männerberufe“ mit Schwierigkeiten verbunden ist.
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
- Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD): OECD Beschäftigungsausblick 2008. Die deutsche Situation im Vergleich
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung
Letzte Überarbeitung: 16. November 2020
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