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Lausige Zeiten für Arbeitsrechtler?
01.10.2007. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 10.08.2007 die Statistik der Arbeitsgerichtsbarkeit 2006 veröffentlicht.
Vergleicht man diese Zahlen mit denen der Vorjahre, so fällt auf, dass das Verhältnis von arbeitnehmerseitigen Klagen (ca. 98 Prozent aller Klagen) und arbeitgeberseitig eingereichten Klagen (ca. 2 Prozent aller Klagen) etwa gleich geblieben ist, d.h. Kläger vor den Arbeitsgerichten sind von seltenen Ausnahmen abgesehen Arbeitnehmer.
Auch die Aufteilung der Verfahren nach Streitgegenständen hat sich nicht wirklich geändert. Jeweils ein Drittel entfällt auf Bestandsstreitigkeiten, auf Lohnklagen und auf „Sonstiges“.
Dagegen ist ein steiler Abwärtstrend an Arbeitsgerichtsverfahren insgesamt zu verzeichnen. Der Rückgang an eingereichten Klagen in 2006 (467.807) gegenüber 2005 (523.516) beträgt über 10 Prozent des Vorjahresaufkommens.
Damit setzt sich der Trend der letzten Jahre fort. Seit 2002 hat sich die Zahl der eingereichten Klagen um ein Viertel von ca. 625.000 im Jahre 2002 auf ca. 468.000 im Jahr 2006 reduziert. Dieser Trend verläuft in allen Bundesländern nahezu gleichmäßig.
Man kann darüber spekulieren, ob die Rückläufigkeit des Geschäftsanfalls konjunkturell oder durch gesetzliche Änderungen (etwa: Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - KSchG) oder durch andere Faktoren bedingt ist. Jedenfalls kann man aber feststellen, dass die noch vor einigen Jahren verbreitet beklagte Überlastung der Arbeitsgerichte, von Ausnahmen abgesehen, gestoppt sein dürfte.
Außerdem ist die oft befürchtete Klagewelle infolge der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 ausgeblieben, jedenfalls was den Geschäftsanfall der Arbeitsgerichte in 2006 betrifft.
Schließlich sollten Zeiten rückläufiger Beschäftigung der Arbeitsgerichte nicht notwendig lausige Zeiten für Arbeitsrechtler sein. Was vor den Arbeitsgerichten nicht verhandelt wird, wird vielfach unter Einbeziehung von Arbeitsrechtlern außergerichtlich geregelt.
Näheres zu diesem Thema finden Sie unter:
- Tätigkeit der Arbeitsgerichte 2006 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Tätigkeit der Arbeitsgerichte 2005 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Tätigkeit der Arbeitsgerichte 2004 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Tätigkeit der Arbeitsgerichte 2003 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Tätigkeit der Arbeitsgerichte 2002 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Handbuch Arbeitsrecht: Klage gegen Befristung (Befristungskontrollklage, Entfristungsklage)
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklage
- Handbuch Arbeitsrecht: Lohnklage
Letzte Überarbeitung: 30. Dezember 2013
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