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ARBEITSRECHT AKTUELL // 07/58

Lau­si­ge Zei­ten für Ar­beits­recht­ler?

Bei den Ar­beits­ge­rich­ten wer­den im­mer we­ni­ger Kla­gen ein­ge­reicht: Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ar­beit und So­zia­les: Tä­tig­keit der Ar­beits­ge­rich­te (Deutsch­land) 2006
Mann hinter hohem Papierstapel Geht den Ar­beits­ge­rich­ten die Ar­beit aus?

01.10.2007. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ar­beit und So­zia­les hat am 10.08.2007 die Sta­tis­tik der Ar­beits­ge­richts­bar­keit 2006 ver­öf­fent­licht.

Ver­gleicht man die­se Zah­len mit de­nen der Vor­jah­re, so fällt auf, dass das Ver­hält­nis von ar­beit­neh­mer­sei­ti­gen Kla­gen (ca. 98 Pro­zent al­ler Kla­gen) und ar­beit­ge­ber­sei­tig ein­ge­reich­ten Kla­gen (ca. 2 Pro­zent al­ler Kla­gen) et­wa gleich ge­blie­ben ist, d.h. Klä­ger vor den Ar­beits­ge­rich­ten sind von sel­te­nen Aus­nah­men ab­ge­se­hen Ar­beit­neh­mer.

Auch die Auf­tei­lung der Ver­fah­ren nach Streit­ge­gen­stän­den hat sich nicht wirk­lich ge­än­dert. Je­weils ein Drit­tel ent­fällt auf Be­stands­strei­tig­kei­ten, auf Lohn­kla­gen und auf „Sons­ti­ges“.

Da­ge­gen ist ein stei­ler Ab­wärts­trend an Ar­beits­ge­richts­ver­fah­ren ins­ge­samt zu ver­zeich­nen. Der Rück­gang an ein­ge­reich­ten Kla­gen in 2006 (467.807) ge­gen­über 2005 (523.516) be­trägt über 10 Pro­zent des Vor­jah­res­auf­kom­mens.

Da­mit setzt sich der Trend der letz­ten Jah­re fort. Seit 2002 hat sich die Zahl der ein­ge­reich­ten Kla­gen um ein Vier­tel von ca. 625.000 im Jah­re 2002 auf ca. 468.000 im Jahr 2006 re­du­ziert. Die­ser Trend ver­läuft in al­len Bun­des­län­dern na­he­zu gleich­mä­ßig.

Man kann dar­über spe­ku­lie­ren, ob die Rück­läu­fig­keit des Ge­schäfts­an­falls kon­junk­tu­rell oder durch ge­setz­li­che Än­de­run­gen (et­wa: An­wen­dungs­be­reich des Kün­di­gungs­schutz­ge­set­zes - KSchG) oder durch an­de­re Fak­to­ren be­dingt ist. Je­den­falls kann man aber fest­stel­len, dass die noch vor ei­ni­gen Jah­ren ver­brei­tet be­klag­te Über­las­tung der Ar­beits­ge­rich­te, von Aus­nah­men ab­ge­se­hen, ge­stoppt sein dürf­te.

Au­ßer­dem ist die oft be­fürch­te­te Kla­ge­wel­le in­fol­ge der Ein­füh­rung des All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­set­zes (AGG) im Au­gust 2006 aus­ge­blie­ben, je­den­falls was den Ge­schäfts­an­fall der Ar­beits­ge­rich­te in 2006 be­trifft.

Schließ­lich soll­ten Zei­ten rück­läu­fi­ger Be­schäf­ti­gung der Ar­beits­ge­rich­te nicht not­wen­dig lau­si­ge Zei­ten für Ar­beits­recht­ler sein. Was vor den Ar­beits­ge­rich­ten nicht ver­han­delt wird, wird viel­fach un­ter Ein­be­zie­hung von Ar­beits­recht­lern au­ßer­ge­richt­lich ge­re­gelt.

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Letzte Überarbeitung: 30. Dezember 2013

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