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Arbeitsgerichtsgesetz - Basiskommentar
08.04.2010. Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) regelt das Verfahrensrecht vor der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Das betrifft z.B. die Frage, welche Streitigkeiten vor die Arbeitsgerichte gehören und welche nicht, wie die Verfahren dort im einzelnen ablaufen, welche Rechtsmittel man hat, wenn man verliert, welche Fristen zu beachten sind und wann man sich selbst vertreten kann und wann man einen Anwalt braucht.
Im Instanzenzug umfasst die Arbeitsgerichtsbarkeit die Prozesse vor den Arbeitsgerichten, vor den Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht.
Richter am Arbeitsgericht Thomas Lakies hat zu den rechtlichen und praktischen Fragen, die sich hier für Verfahrensbeteiligte stellen, einen kurzen Kommentar verfasst, der im Folgenden vorgestellt wird.
Übersichtlicher Aufbau
Ende 2009 erschien ein neuer "Basiskommentar" im Bund-Verlag, und zwar zum Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Verfasser ist ein Berliner Richter am Arbeitsgericht, Thomas Lakies. Für rund 40 Euro möchte der Autor auf knapp 450 Seiten dem Leser die wesentlichen verfahrensrechtlichen Probleme der Arbeitsgerichtsbarkeit kompakt und eingängig näher bringen.
Das Werk folgt dem üblichen Aufbau: Dem Inhaltsverzeichnis, das sowohl einen Überblick über den Inhalt des Kommentars als auch des Arbeitsgerichtsgesetzes liefert, folgt ein Abkürzungsverzeichnis, ein auf die wesentliche Kommentarliteratur beschränktes Literaturverzeichnis, die Kommentierung des ArbGG sowie abschließend ein ausführliches Stichwortverzeichnis.
Zu Recht legt der Autor den Schwerpunkt seiner Kommentierung auf die Darstellung des praktisch bedeutsamen Urteils- und Beschlussverfahrens in erster Instanz sowie auf das Einigungsstellenverfahren ohne Einschaltung des Gerichts.
Klare, präzise Kommentierung
Die Kommentierung besticht durch klare, präzise Formulierungen und eine sehr gut lesbare Gestaltung. Die jeweilige Fachterminologie und die wesentlichen Stichworte sind fett hervorgehoben und erlauben damit eine schnelle Orientierung. Ganz im Sinne des Konzeptes eines Basiskommentars beschränkt sich der Autor bei der Kommentierung der jeweiligen Paragrafen auf die Darstellung ihrer wesentlichen Grundzüge, Bezüge zu anderen Normen sowie die überwiegende Rechtsprechung.
Da das ArbGG oft auf Regelungen der Zivilprozessordnung verweist, erscheint es auf den ersten Blick als Nachteil, dass die in Bezug genommenen Normen nicht mit abgedruckt wurden. Lakies kompensiert dies jedoch durch Inbezugnahmen im Fließtext und hält damit den Umfang des Buches in sinnvollen Grenzen.
Vorbildlich ist die Zitierung der Rechtsprechung. Stets ist das jeweilige Aktenzeichen angegeben, was die weitere Recherche in Datenbank enorm erleichtert. Hier haben einige der bereits etablierten Standardwerke noch Nachholbedarf.
Angenehm knappe Darstellung
Die angenehm knappe Darstellung darf den Leser im Übrigen nicht dazu verführen, die Ausführungen als abschließende Information zu verstehen. Da allein die "überwiegende" Rechtsprechung in Bezug genommen wird, kann es im Einzelfall durchaus sein, dass der in einem konkreten Fall zuständige Instanzenzug einer anderen Auffassung folgt.
Vereinzelt führt die Vereinfachung der Darstellung dazu, dass umstrittene Fragen nicht als solche dargestellt werden. Als Beispiel hierfür mag die taktisch bedeutsame Frage dienen, ob das Gericht im Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG an den vom Antragsteller vorgeschlagenen Vorsitzenden der vom Gericht zu besetzenden Einigungsstelle gebunden ist.
Das ist zwischen den letztinstanzlich zuständigen Landesarbeitsgerichten umstritten (siehe hierzu unseren Beitrag Arbeitsrecht aktuell 10/059 Vorsitzender der Einigungsstelle), wird im Kommentar aber als unstreitig dargestellt (§ 98 Rn. 40). Pikanterweise steht die im Kommentar vertretene Rechtsauffassung unter anderem im Widerspruch zur jüngsten Rechtsprechung einiger Kammern des Arbeitsgerichtes Berlin bzw. des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg.
Dieses Detail kann den insgesamt sehr guten Gesamteindruck des Basiskommentars Arbeitsgerichtsgesetz jedoch nicht beeinträchtigen. Das Werk richtet sich in erster Linie an Arbeitnehmer, Betriebsräte und an ehrenamtliche Richter, d.h. an juristische Laien, die mit arbeitsgerichtlichen Prozessen in Berührung gekommen sind. Der Kommentar wird seinem Ziel, solchen Lesern einen Einstieg und eine Orientierungshilfe für Verfahren vor den Arbeitsgerichten zu geben, voll gerecht.
Darüber hinaus eignet sich der Basiskommentar auch für Angehörige der rechtsberatenden Berufe, soweit ihr Schwerpunkt nicht ohnehin auf dem Arbeitsrecht liegt. Für diese bietet das Buch einen nützlichen Überblick über die wesentlichen Besonderheiten des arbeitsrechtlichen Prozessrechtes. Insbesondere die Lektüre der Kommentierung zu §§ 12 und 12a ArbGG (Kosten und Kostentragungspflicht) ist hier zu empfehlen, um Problembewusstsein zu erhalten bzw. zu vertiefen.
Im Ergebnis hält der Basiskommentar Arbeitsgerichtsgesetz, was er verspricht. Die präzise, kompakte Darstellung der wesentlichen Grundzüge des ArbGG ist als überschaubare, klar verständliche Orientierungshilfe uneingeschränkt zu empfehlen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Letzte Überarbeitung: 8. Juni 2014
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
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Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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