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Unangemessen lange Kündigungsfrist bei Facharztweiterbildung
30.06.2021. Bildet ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer weiter, hat er in der Regel ein Interesse daran, den Arbeitnehmer für einige Zeit in seinem Betrieb zu halten. Dafür wird teilweise in dem Arbeitsvertrag durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt, dass das Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit ordentlich kündbar ist.
Jedoch ist so eine Abrede nicht grenzenlos zulässig, da der Arbeitgeber den Arbeitnehmer sonst stark in seiner beruflichen Freiheit beeinträchtigen würde.
Die Gerichte überprüfen solche Klauseln daraufhin, ob sie nach dem Gebot von Treu und Glauben den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen (§ 307 Abs.1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Dabei sind die Interessen beider Parteien zu berücksichtigen.
Bei einem Arbeitsverhältnis zum Zwecke der Weiterbildung hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg einen Ausschluss für 42 Monate als unangemessen und somit unwirksam angesehen: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.2021, 1 Sa 12/21.
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 13|2021 LAG Baden-Württemberg: Ausschluss der Kündigung durch einen Arzt in der Weiterbildung für 42 Monate.
Letzte Überarbeitung: 3. August 2021
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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