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BAG: Ersatz der Kosten für Compliance-Ermittlung bei Untreue
19.05.2021. Hat der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer im Verdacht, erhebliche Pflichtverstöße wie insbesondere Untreue zu begehen, besteht für diesen oft das Bedürfnis, einen Detektiv einzuschalten, um den Pflichtverstoß nachweisen zu können. Diese Kosten kann er dann vom Arbeitnehmer erstattet verlangen.
Teilweise bedient sich ein Arbeitgeber auch einer Anwaltskanzlei für die Ermittlungen. Fraglich war bisher, ob auch solche Kosten vom Arbeitnehmer erstattet werden müssen.
Soweit diese erforderlich sind, besteht ein Ersatzanspruch, so das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung, jedoch muss der Arbeitgeber die Kosten ausreichend begründen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.04.2021, 8 AZR 276/20 (Pressemeldung des BAG).
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 10|2021 BAG: Erstattung von Anwaltskosten zur Aufdeckung erheblicher vorsätzlicher Pflichtverstöße.Letzte Überarbeitung: 27. Juli 2021
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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