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LAG Berlin-Brandenburg zu Tatsachenvergleich und Mindestlohn
25.08.2021. Möchten Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Streitigkeiten über Verbindlichkeiten wie beispielsweise Lohnforderungen vermeiden, können sie einen sogenannten Tatsachenvergleich schließen.
Das bedeutet, dass beide Parteien sämtliche wechselseitigen Verbindlichkeiten, unabhängig davon, ob diese bekannt oder unbekannt sind, für erledigt erklären. Dafür erhält der Arbeitnehmer regelmäßig eine Sonderzahlung zusätzlich zum Lohn.
Eine solche Vereinbarung ist jedoch insoweit unwirksam, wie sie den Mindestlohn unterschreitet, so das Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg in einer aktuellen Entscheidung: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.05.2021, 21 Sa 638/20.
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 17|2021 LAG Berlin-Brandenburg: Keine Unterschreitung des Mindestlohns durch außergerichtlichen Vergleich.
Letzte Überarbeitung: 31. August 2021
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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