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Kein Zwang zu Online-Schulungen für Betriebsräte

12.03.2024. Im Streitfall entsandte die Personalvertretung Kabine eines Luftfahrtunternehmens zwei Mitglieder zu einer Schulung nach Potsdam. Der Arbeitgeber verweigerte die Kostenübernahme, da ein inhaltsgleiches Webinar günstiger gewesen wäre.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum bei der Wahl des Schulungsformats hat. Höhere Kosten rechtfertigen nicht den Zwang zum Online-Seminar. Auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind zu erstatten, wenn die Schulung erforderlich ist: BAG, Beschluss vom 07.02.2024, 7 ABR 8/23
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 04|2024 BAG: Betriebsräte müssen Fortbildung nicht aus Kostengründen als Online-Veranstaltungen durchführen
Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsrat
Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsratsmitglied
Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsratsschulung
Letzte Überarbeitung: 11. April 2025
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