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ARBEITSRECHT AKTUELL // 24/024

Kein Zwang zu On­line-Schu­lun­gen für Be­triebs­rä­te

Be­triebs­rä­te dür­fen Prä­senz­ter­mi­ne wäh­len, auch wenn On­line-Al­ter­na­ti­ven güns­ti­ger wä­ren: Bun­des­ar­beits­ge­richt, Be­schluss vom 07.02.2024, 7 ABR 8/23
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12.03.2024. Im Streit­fall ent­sand­te die Per­so­nal­ver­tre­tung Ka­bi­ne ei­nes Luft­fahrt­un­ter­neh­mens zwei Mit­glie­der zu ei­ner Schu­lung nach Pots­dam. Der Ar­beit­ge­ber ver­wei­ger­te die Kos­ten­über­nah­me, da ein in­halts­glei­ches We­bi­nar güns­ti­ger ge­we­sen wä­re.

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) ent­schied, dass der Be­triebs­rat ei­nen Be­ur­tei­lungs­spiel­raum bei der Wahl des Schu­lungs­for­mats hat. Hö­he­re Kos­ten recht­fer­ti­gen nicht den Zwang zum On­line-Se­mi­nar. Auch Über­nach­tungs- und Ver­pfle­gungs­kos­ten sind zu er­stat­ten, wenn die Schu­lung er­for­der­lich ist: BAG, Be­schluss vom 07.02.2024, 7 ABR 8/23

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu die­ser Ent­schei­dung fin­den Sie hier: Up­date Ar­beits­recht 04|2024 BAG: Be­triebs­rä­te müs­sen Fort­bil­dung nicht aus Kos­ten­grün­den als On­line-Ver­an­stal­tun­gen durch­füh­ren

 

Hand­buch Ar­beits­recht: Be­triebs­rat 

Hand­buch Ar­beits­recht: Be­triebs­rats­mit­glied

Hand­buch Ar­beits­recht: Be­triebs­rats­schu­lung
 

Letzte Überarbeitung: 11. April 2025

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