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ArbG Ber­lin, Ur­teil vom 05.11.2011, 28 Ca 9265/11

   
Schlagworte: Kündigungsschutzklage, Kündigungsschutzklage: Klagefrist
   
Gericht: Arbeitsgericht Berlin
Aktenzeichen: 28 Ca 9265/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 05.11.2011
   
Leitsätze:

1. Die Regelung des § 85 Abs. 2 ZPO zur Zurechnung anwaltlichen Verschuldens ist auf die Versäumung der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG im Rahmen der nachträglichen Klagezulassung nach § 5 KSchG nicht anzuwenden (Abweichung von BAG 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - BAGE 129, 32 = AP § 4 KSchG 1969 Nr. 68 = NZA 2009, 692).

2. Schlaglichter zu historischen Hintergründen der Zurechnung anwaltlichen Verschuldens an Fristversäumnissen im allgemeinen Zivilprozess und deren teleologisch geprägter Unterscheidung von den Verhältnissen bei erstmaliger Eröffnung gerichtlichen Rechtsschutzes als Ziel der Kündigungsschutzklage.

Vorinstanzen:
   

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