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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Ba­den-Würt­tem­berg, Ur­teil vom 12.09.2011, 9 Sa 45/11

   
Schlagworte: Freistellung, Wettbewerb, Konkurrenz, Zwischenverdienst
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Aktenzeichen: 9 Sa 45/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 12.09.2011
   
Leitsätze:

1. Wird ein Arbeitnehmer während einer vereinbarten unwiderruflichen Freistellung unter Verrechnung von Urlaubsansprüchen unter Verstoß gegen § 241 Abs. II BGB für ein Konkurrenzunternehmen als Arbeitnehmer tätig, finden § 60, 61 HGB keine Anwendung(Rn.52), Schadenersatzansprüche können sich nur aus § 280 BGB ergeben.(Rn.57)

2. Er behält mangels anderer Vereinbarung seinen Vergütungsanspruch gegen den bisherigen Arbeitgeber.(Rn.58)

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Freiburg, Urteil vom 22.03.2011, 5 Ca 147/10
Nachgehend Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.10.2012, 10 AZR 809/11
   

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zum ganzen Urteil 9 Sa 45/11