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LAG Köln, Ur­teil vom 29.08.2011, 2 Sa 181/11

   
Schlagworte: Arbeitszeitverringerung, Teilzeitanspruch
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 2 Sa 181/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 29.08.2011
   
Leitsätze: Ein Teilzeitantrag, der über die Verringerung des Umfangs der Arbeitszeit die Einschränkung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts hinsichtlich bestimmter Tätigkeitsinhalte und Arbeitsumstände beabsichtigt, ist nicht nach dem TzBfG zu beurteilen, wenn die Verringerung der Arbeitszeit nur im Zusammenhang mit der Änderung der weiteren Arbeitsumstände gewünscht ist. Der Antrag kann nach billigem Ermessen abgelehnt werden.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 16.12.2010, 8 Ca 11890/09
   

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