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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Ur­teil vom 21.03.2012, 5 AZR 676/11

   
Schlagworte: Arbeitszeitkonto, Minusstunden, Zeitguthaben
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 676/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 21.03.2012
   
Leitsätze: Der Arbeitgeber darf das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Zeitguthaben des Arbeitnehmers nur mit Minusstunden verrechnen, wenn ihm die der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegende Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) die Möglichkeit dazu eröffnet.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Neuruppin, Urteil vom 14.09.2010 - 2 Ca 1259/09
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3.3.2011 - 5 Sa 2328/10
   

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