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BAG, Ur­teil vom 12.10.2011, 10 AZR 746/10

   
Schlagworte: Bonus, Vergütung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 10 AZR 746/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 12.10.2011
   
Leitsätze: Legt der Arbeitgeber im laufenden Geschäftsjahr ein Bonusvolumen in bestimmter Höhe zugunsten der Arbeitnehmer fest, hat er dies als wesentlichen Umstand in die Ermessensentscheidung über den individuellen Bonus einzubeziehen. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände darf er von dem festgelegten Volumen abweichen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Frankfurt, Urteil vom 21.10.2009, 14 Ca 7276/09
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 20.09.2010, 7 Sa 44/10
   

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