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BAG, Ur­teil vom 29.06.2011, 7 AZR 6/10

   
Schlagworte: Befristung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 AZR 6/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 29.06.2011
   
Leitsätze: Bei einer Kombination von auflösender Bedingung und zeitlicher Höchstbefristung ist Rechtsfolge der widerspruchslosen Weiterarbeit iSv. §§ 21, 15 Abs. 5 TzBfG über den Bedingungseintritt hinaus nicht die unbefristete Fortdauer des Arbeitsverhältnisses. Die Fiktionswirkung ist nach Sinn und Zweck der §§ 21, 15 Abs. 5 TzBfG auf den nur befristeten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses beschränkt.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Münster, Urteil vom 12.05.2009, 3 Ca 2237/08
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 29.10.2009, 11 Sa 802/09
   

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