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BAG, Ur­teil vom 23.03.2011, 4 AZR 366/09

   
Schlagworte: Tarifvertrag
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 4 AZR 366/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 23.03.2011
   
Leitsätze: Eine tarifvertragliche Inhaltsnorm, die eine den Gewerkschaftsmitgliedern vorbehaltene Leistung dadurch absichert, dass sie für den Fall einer Kompensationsleistung des Arbeitgebers an nicht oder anders organisierte Arbeitnehmer das Entstehen eines entsprechend erhöhten Anspruchs für die Gewerkschaftsmitglieder vorsieht (sog. Spannenklausel), ist wegen Überschreitung der Tarifmacht unwirksam.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 26.02.2009, 15 Ca 188/08
   

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