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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Ur­teil vom 21.08.2019, 7 AZR 572/17

   
Schlagworte: Befristung des Arbeitsvertrags, Befristung: Missbrauch, Befristung: Sachgrund, Befristung: Vorübergehender Bedarf, Zeitbefristung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 AZR 572/17
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 21.08.2019
   
Leitsätze:
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Erfurt, Urteil vom 15.07.2016, 8 Ca 2776/15,
Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 18.10.2017, 6 Sa 287/16
   

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