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EuGH, Be­schluss vom 07.04.2011, C-519/09 - May

   
Schlagworte: Krankheit, Urlaub: Krankheit, Urlaub, Beamter, Arbeitnehmer
   
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-519/09
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 07.04.2011
   
Leitsätze: Art. 7 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist dahin auszulegen, dass der Begriff des Arbeitnehmers einen Angestellten einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung der sozialen Sicherheit einschließt, für den u. a. hinsichtlich seines Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub die auf einen Beamten anwendbaren Vorschriften gelten.
Vorinstanzen:
   

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