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EuGH, Ur­teil vom 26.09.2013, C-546/11 - Dansk Ju­rist- og Øko­nom­for­bund

   
Schlagworte: Diskriminierung: Alter, Altersdiskriminierung, Rentenalter
   
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-546/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 26.09.2013
   
Leitsätze:

1. Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist dahin auszulegen, dass er nur auf eine Altersrente oder Leistungen bei Invalidität eines betrieblichen Systems der sozialen Sicherheit anwendbar ist.

2. Die Art. 2 und 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der Beamte, die das für die Gewährung einer Altersrente erforderliche Alter erreicht haben, allein aus diesem Grund nicht das Freistellungsgehalt beziehen können, das für Beamte vorgesehen ist, die wegen der Streichung ihrer Stelle entlassen wurden.

Vorinstanzen:
   

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