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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Köln, Ur­teil vom 10.01.2013, 7 Sa 766/12

   
Schlagworte: Arbeitszeitverringerung, Teilzeit
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 7 Sa 766/12
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 10.01.2013
   
Leitsätze:

1) Ein Rechtsstreit, in dem der Arbeitnehmer beantragt, den Arbeitgeber zu verurteilen, einer Verringerung der Arbeitszeit auf der Grundlage des § 8 TzBfG zuzustimmen, erledigt sich in der Hauptsache, wenn die Parteien währenddessen einen neuen, unbefristeten und nicht auflösend bedingten Arbeitsvertrag abschließen, welcher – neben weiteren nicht streitgegenständlichen Vertragsänderungen – den Arbeitszeitwünschen des Arbeitnehmers in vollem Umfang Rechnung trägt.

2) Zu den Anforderungen an „betriebliche Gründe“ im Sinne von § 8 Abs. 4 TzBfG, die dem familiär bedingten Teilzeitbegehren eines Maschinenführers im Mehr-Schicht-Betrieb entgegengesetzt werden sollen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 18.07.20012, 2 Ca 645/12
   

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